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    Die Leistungen von KRYPTOS

Bei IT-Projekten haben die beteiligten Vertragspartner unterschiedliche Anforderungen bezüglich ihrer Sicherheiten. Während der Hersteller seine Technologie und sein Kernwissen schützen will, sucht der Auftraggeber Sicherheit bezüglich langfristiger Verfügbarkeit dieses Wissens, um so seine Investitionen zu schützen. Das Software Treuhand Service von KRYPTOS trägt den Anforderungen beider Seiten in optimaler Weise Rechnung.

Basisleistung

  • Erstellung des Treuhandvertrages

    Unser langjähriges Wissen aus der Softwarebranche zusammen mit den rechtlichen Grundlagen bieten Ihnen größtmögliche Sicherheit. Die ständige Zusammenarbeit mit Anwälten und Notaren ermöglicht es uns Ihren Vertrag optimal für alle Beteiligten zu gestalten.

  • Sichere und neutrale Aufbewahrung

    • des Quellcodes und aller notwendigen Dokumente und Hilfsmittel
    • der Entwicklungs- und Systemdokumentation
    • weiterer sicherstellungsbedürftiger Unterlagen und Verträge
  • Herausgabe des Treuguts bei Eintritt eines Herausgabefalles

    • Ausfall einer Vertragspartei (Ableben, Konkurs, Geschäftsaufgabe, usw.)
    • Mangelhafte Erfüllung bzw. Nicht-Erfüllung des Grundgeschäftes (z.B. Lizenz, Wartung)
    • bei weiteren fallspezifischen Szenarien

Erweiterte Leistungen

  • Codeüberprüfungen

    Eine Überprüfung des Treuguts ist in der Regel nur dann sinnvoll machbar, wo der Code in einer Test- oder Produktivumgebung eingesetzt und kompiliert werden kann. Deshalb bieten wir Hand bei der operativen Abwicklung einer Codeüberprüfung, sei dies etwa beim Hersteller oder beim Anwender sowie beim darauffolgenden Transport zum Hinterlegungsort.

  • Rechtliche Unterstützung

    • Bereitstellung eines maßgeschneiderten Treuhandvertrages
    • Fachkundige Rechtsberatung in allen Belangen der Treuhandschaft
    • Einberufung von Schiedsgerichten bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Herausgabe des Treuguts
  • Mehrfachhinterlegung

    Der Hersteller einer standardisierten Software schließt mit KRYPTOS einen Treuhandvertrag ab und räumt darin den auf einer erweiterbaren Berechtigtenliste aufgeführten Anwendern einen vertraglich definierten Herausgabeanspruch ein.